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Buchführungspflichten für Einzelkaufleute sollen gelockert werden

Dienstag, 28. April 2009

Der Deutschen Bundestag hat einer veränderten Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zugestimmt. Für Existenzgründer ist das Gesetzesvorhaben insbesondere deswegen interessant, weil damit Erleichterungen in der Bilanzierungspflicht für kleine Einzelkaufleute umgesetzt werden sollen.

Bisher verpflichtet das Handelsgesetzbuch (HGB) alle Kaufleute, Bilanzen zu führen und Inventare aufzustellen. Diese Regelungen sollen für Einzelkaufleute aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass diese an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn aufweisen.

Für Existenzgründer gilt, dass diese Werte zum ersten Abschlussstichtag nicht übertroffen werden dürfen. Entscheidend ist hier der im Betriebseröffnungsbogen vom Gründer prognostizierte Umsatz bzw. Gewinn des ersten Geschäftsjahres. Liegen diese unter den Grenzwerten, muss auch keine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden.

Das Gesetzesvorhaben muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Das Gesetz soll laut Bundesjustizministerium unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden.

Weitere Einzelheiten von:

optimum-consulting.de e. K.
Reinhard Rau
Tel.:     06173 - 32 15 88
E-Mail: Reinhard.Rau@optimum-consulting.de

KMU-Patentaktion gilt auch für Existenzgründer

Dienstag, 28. April 2009

Von der seit April 2008 bestehenden KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) können nicht nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch Existenzgründer profitieren. Hierdurch lassen sich die Kosten der ersten Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung sowie erste Verwertungsaktivitäten innovativer Gründer erheblich reduzieren.

Die vom BMWi initiierte Patentaktion läuft unter dem seit 2008 bestehenden Programm “SIGNO Unternehmen” (früher INSTI und Verwertungsoffensive). Ziel des Programms ist es, die Innovationstätigkeit und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen in Deutschland anzukurbeln sowie das Wissen über Gewerbliche Schutzrechte zu verbreiten. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes, Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe bei der erstmaligen Sicherung ihrer Erfindungen bzw. Forschungs-/Entwicklungsergebnisse. Hierzu zählen ausdrücklich auch Existenzgründer in den vorgenannten Bereichen.

Die Förderung folgender Maßnahmen kann auf Antrag bewilligt werden und über einen Zeitraum von 18 Monaten erfolgen:
• Recherche zum Stand der Technik - max. 800 Euro
• Kosten-Nutzen-Analyse - max. 800 Euro
• Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt - max. 2.100 Euro
• Vorbereitung zur Verwertung einer Erfindung - max. 1.600 Euro
• Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland - max. 2.700 Euro

Der entsprechende Antrag ist bei den jeweiligen regionalen SIGNO-Partnern des BMWi zu stellen. Nähere Informationen zu den weiteren Bedingungen und den einzelnen Voraussetzungen insbesondere für Existenzgründer finden Sie im Internetangebot des SIGNO-Programmes des BMWi.

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