Archiv für Dezember 2008

Pleite oft von Managern/Inhaber selbst verursacht

Montag, 15. Dezember 2008

Fehler der Führungskräfte oder von den Inhabern selbst sind die häufigste Ursache für Pleiten in Deutschland. Das ergab eine Umfrage von Euler Hermes und des Zentrums für Insolvenz und Sanierung bei 125 Insolvenzverwaltern. 79 Prozent der Befragten nannten fehlendes Controlling als Pleite-Grund, gefolgt von Finanzierungslücken (76 Prozent) und schlechten Forderungsmanagement (64 Prozent)sowie einer „autoritären, rigiden Führung“ (57 Prozent).

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Dipl.-Betriebswirt Reinhard Rau

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Finanzamt will Businessplan ab November 2008

Montag, 15. Dezember 2008

Existenzgründer, die für ihren Schritt in die Selbstständigkeit vom Staat einen Gründungszuschuss beantragen, müssen jetzt auch dem Finanzamt einen Businessplan vorlegen. Das geht aus der neuen Formularvariante “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” mit der Amtsnummer 2008FsEEU011 der Finanzämter hervor.

In mehreren deutschen Finanzämtern sind die ersten Fragebögen aufgetaucht, die die Hürde der Selbstständigkeit für Arbeitslose ein wenig höher legen. So müssen Existenzgründer, die den sog. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, nunmehr einen erweiterten “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” und neuerdings auch einen Businessplan ihres geplanten Gründungvorhabens beim zuständigen Finanzamt vorlegen.

Der neue Fragebogen mit der Amtsnummer 2008FsEEU001 ist von 4 auf 6 Seiten inhaltlich erweitert worden und soll der Überprüfung der richtigen Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer dienen. Die neuen Fragen betreffen somit hauptsächlich die Art des Umsatzes und der Tätigkeit sowie Umsätze, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Das neue Formular “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” finden Sie im sog. Formular-Management-System (FMS) auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.

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Erbschaftsteuerreform erleichtert Unternehmensnachfolge

Montag, 15. Dezember 2008

Die große Koalition hat sich Anfang November auf eine Befreiung von der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensfortführung von Familienunternehmen geeinigt. Die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen und Vergünstigungen für die Unternehmensübertragung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden durch zwei Erbschaftsteuermodelle umgesetzt.

Danach können laut der ersten Variante des Erbschaftsteuermodells Familienunternehmen steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten und das Produktionsvermögen auf einem hohen Niveau weiter führen. Dabei muss die Summe der Löhne während dieses Zeitraumes mindestens 1000 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme betragen.

Nach dem zweiten Erbschaftsteuermodell wird das Unternehmen vom Nachfolger sieben Jahre lang gehalten. Dabei werden 15 Prozent des zu besteuernden Betriebsvermögens sofort versteuert. Die restlichen 85 Prozent bleiben nach sieben Jahren steuerfrei, allerdings nur unter der Vorrausetzung, dass es keine gravierenden Rückgänge bei der Lohnsumme geben wird. Die Summe der Löhne muss während der 7 Jahre mindestens 650 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme ausmachen.

Bei beiden Erbschaftsteuermodellen darf das Verwaltungsvermögen des Unternehmens einen bestimmten Prozentanteil des Betriebsvermögens nicht überschreiten. Zum Verwaltungsvermögen gehören z. B. Grundstücksteile, Wertpapiere und Kunstgegenstände. Das Verwaltungsvermögen darf dabei nicht Hauptzweck des gewerblichen Betriebes sein, andernfalls gilt das gesamte Betriebsvermögen als nicht begünstigt. Bei der ersten Option, wo die Erbschaftsteuer komplett freigestellt bleibt, darf das Verwaltungsvermögen nur bis zu 10 Prozent ausmachen. In der zweiten Option, bei der 15 Prozent zu versteuern sind, darf das Verwaltungsvermögen bis zu 50 Prozent betragen.

Ein Erbschaftsteuerrechner, der das alte mit dem neuen Erbschaftsteuerrecht vergleicht, gibt einen Ausblick auf die voraussichtlich anfallende Erbschaftsteuer, die bei einer Unternehmensübergabe anfallen wird. Sie finden ihn auf der Internetseite des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH).

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Familienexterne Nachfolge - Beachtung der Informationsasymmetrien

Montag, 15. Dezember 2008

In der Studie “Familienexterne Nachfolge - Das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern” hat das IfM Bonn das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern bei familienexternen Nachfolgen näher untersucht. Erwartungsgemäß wurde festgestellt, dass das Finden eines familienexternen Nachfolgers bzw. eines zur Übertragung anstehenden Unternehmens problematisch ist. Als besonders kritisch erwies sich dabei die an die Suchphase anschließende Verhandlungsphase. Mit dem Ziel, die besonderen Probleme in der Verhandlung zwischen Übergebern und Übernehmern zu identifizieren, hat sich das IfM Bonn in einem Folgeprojekt speziell dieser Phase gewidmet. Der Fokus lag dabei auf dem bislang in der Literatur zur Nachfolge eher stiefmütterlich behandelten Aspekt der Informationsasymmetrie.

Hier einige Überlegungen aus der Studie: Bei familienexternen Nachfolgen können weder die Eigentümer die Nachfolger noch die Nachfolger das Unternehmen über Jahre beobachten. Dies führt zum einen dazu, dass der Nachfolger die Eigenheiten des zur Übergabe stehenden Unternehmens nicht genau kennt und daher nur Mutmaßungen über die zukünftigen Ertragserwartungen anstellen kann. Zum anderen kann der Eigentümer, sofern er nicht nur monetäre Ziele hat, die Vertrauenswürdigkeit des Nachfolgers nicht einschätzen und weiß daher nicht, ob der Nachfolger eine langfristige Fortführung seines “Lebenswerkes” anstrebt oder nicht. Es besteht daher die Gefahr, dass die Verhandlungen scheitern, da die bestehenden Informationsasymmetrien nicht überwunden wurden. So hat zum Beispiel der Nachfolger Angst, einen zu hohen Preis zu zahlen, und bietet daher keinen dem tatsächlichen Wert des Unternehmens entsprechenden Preis. Dies wiederum führt dazu, dass der Übergeber auf den Verkauf des Unternehmens verzichtet (adverse Selektion). Wie diese und weitere Informationsasymmetrien bei familienexternen Nachfolgelösungen überwunden werden, soll im Zuge von Fallstudien in den kommenden Monaten überprüft werden. Mehr Informationen zu den theoretischen Überlegungen finden Sie im Working-Paper “Familienexterne Nachfolge - Informationsasymmetrien im Nachfolgeprozess und ihre Überwindung”.

Die Studie “Familienexterne Nachfolge - Das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern” steht Ihnen hier zur Verfügung: http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=677

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