Die große Koalition hat sich Anfang November auf eine Befreiung von der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensfortführung von Familienunternehmen geeinigt. Die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen und Vergünstigungen für die Unternehmensübertragung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden durch zwei Erbschaftsteuermodelle umgesetzt.
Danach können laut der ersten Variante des Erbschaftsteuermodells Familienunternehmen steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten und das Produktionsvermögen auf einem hohen Niveau weiter führen. Dabei muss die Summe der Löhne während dieses Zeitraumes mindestens 1000 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme betragen.
Nach dem zweiten Erbschaftsteuermodell wird das Unternehmen vom Nachfolger sieben Jahre lang gehalten. Dabei werden 15 Prozent des zu besteuernden Betriebsvermögens sofort versteuert. Die restlichen 85 Prozent bleiben nach sieben Jahren steuerfrei, allerdings nur unter der Vorrausetzung, dass es keine gravierenden Rückgänge bei der Lohnsumme geben wird. Die Summe der Löhne muss während der 7 Jahre mindestens 650 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme ausmachen.
Bei beiden Erbschaftsteuermodellen darf das Verwaltungsvermögen des Unternehmens einen bestimmten Prozentanteil des Betriebsvermögens nicht überschreiten. Zum Verwaltungsvermögen gehören z. B. Grundstücksteile, Wertpapiere und Kunstgegenstände. Das Verwaltungsvermögen darf dabei nicht Hauptzweck des gewerblichen Betriebes sein, andernfalls gilt das gesamte Betriebsvermögen als nicht begünstigt. Bei der ersten Option, wo die Erbschaftsteuer komplett freigestellt bleibt, darf das Verwaltungsvermögen nur bis zu 10 Prozent ausmachen. In der zweiten Option, bei der 15 Prozent zu versteuern sind, darf das Verwaltungsvermögen bis zu 50 Prozent betragen.
Ein Erbschaftsteuerrechner, der das alte mit dem neuen Erbschaftsteuerrecht vergleicht, gibt einen Ausblick auf die voraussichtlich anfallende Erbschaftsteuer, die bei einer Unternehmensübergabe anfallen wird. Sie finden ihn auf der Internetseite des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH).
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Dipl.-Betriebswirt Reinhard Rau
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