Archiv für Oktober 2008

Familienexterne Nachfolge - mit zweifelhaftem Erfolg

Mittwoch, 29. Oktober 2008

In der Studie “Familienexterne Nachfolge - Das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern” hat das IfM Bonn das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern bei familienexternen Nachfolgen näher untersucht. Erwartungsgemäß wurde festgestellt, dass das Finden eines familienexternen Nachfolgers bzw. eines zur Übertragung anstehenden Unternehmens problematisch ist. Als besonders kritisch erwies sich dabei die an die Suchphase anschließende Verhandlungsphase. Mit dem Ziel, die besonderen Probleme in der Verhandlung zwischen Übergebern und Übernehmern zu identifizieren, hat sich das IfM Bonn in einem Folgeprojekt speziell dieser Phase gewidmet. Der Fokus lag dabei auf dem bislang in der Literatur zur Nachfolge eher stiefmütterlich behandelten Aspekt der Informationsasymmetrie.

Hier einige Überlegungen aus der Studie: Bei familienexternen Nachfolgen können weder die Eigentümer die Nachfolger noch die Nachfolger das Unternehmen über Jahre beobachten. Dies führt zum einen dazu, dass der Nachfolger die Eigenheiten des zur Übergabe stehenden Unternehmens nicht genau kennt und daher nur Mutmaßungen über die zukünftigen Ertragserwartungen anstellen kann. Zum anderen kann der Eigentümer, sofern er nicht nur monetäre Ziele hat, die Vertrauenswürdigkeit des Nachfolgers nicht einschätzen und weiß daher nicht, ob der Nachfolger eine langfristige Fortführung seines “Lebenswerkes” anstrebt oder nicht. Es besteht daher die Gefahr, dass die Verhandlungen scheitern, da die bestehenden Informationsasymmetrien nicht überwunden wurden. So hat zum Beispiel der Nachfolger Angst, einen zu hohen Preis zu zahlen, und bietet daher keinen dem tatsächlichen Wert des Unternehmens entsprechenden Preis. Dies wiederum führt dazu, dass der Übergeber auf den Verkauf des Unternehmens verzichtet (adverse Selektion). Wie diese und weitere Informationsasymmetrien bei familienexternen Nachfolgelösungen überwunden werden, soll im Zuge von Fallstudien in den kommenden Monaten überprüft werden. Mehr Informationen zu den theoretischen Überlegungen finden Sie im Working-Paper “Familienexterne Nachfolge - Informationsasymmetrien im Nachfolgeprozess und ihre Überwindung”.

Die Studie “Familienexterne Nachfolge - Das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern” steht Ihnen hier zur Verfügung:
http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=677

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Dipl.-Betriebswirt Reinhard Rau

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Anstieg der Zahl der Selbständigen und Erwerbstätigen in 2007

Mittwoch, 29. Oktober 2008

Das IfM Bonn hat die Mikrozensus-Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Erwerbstätigen und Selbstständigen in Deutschland im Jahr 2007 aufbereitet und für Interessierte auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Hier ein paar aktuelle Zahlen: Im Jahresdurchschnitt 2007 gab es in Deutschland 38,2 Mio. Erwerbstätige und 4,2 Mio. Selbstständige (2006: 37,3 Mio. bzw. 4,1 Mio.). Die Selbstständigenquote (Anteil der Selbstständigen an den Erwerbstätigen) betrug damit 10,9 %.

Die aufbereiteten Daten zu den Erwerbstätigen und Selbstständigen in Deutschland im Jahr 2007 finden Sie hier: http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=107

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Neues Insolvenzrecht

Dienstag, 14. Oktober 2008

Regierung eilt Firmen zu Hilfe


Das Bundeskabinett hilft auch den Firmen jenseits des Finanzmarkts: Künftig müssen Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten nicht Insolvenz anmelden, wenn sie “voraussichtlich mittelfristig” wieder zahlungsfähig sind. Auf diese Weise will die Regierung eine Pleitewelle verhindern.

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, um in den Sog der Finanzmarktkrise geratenen sanierungsfähigen Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter zu ersparen. Dazu soll der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung angepasst werden, wie das Bundesjustizministerium am Montag in Berlin mitteilte.

Demnach müssen Unternehmen trotz einer vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn sie voraussichtlich mittelfristig ihre Zahlungen leisten können. Nach derzeitigem Recht sind Geschäftsführer solcher Unternehmen verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der rechnerischen Überschuldung Insolvenz zu beantragen.

Zur Begründung verwies Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf, dass die aktuelle Finanzkrise zu erheblichen Wertverlusten insbesondere bei Aktien und Immobilien geführt habe. “Dies kann bei Unternehmen, die von diesen Verlusten besonders massiv betroffen sind, zu einer bilanziellen Überschuldung führen.”

Die Drei-Wochen-Frist für die Beantragung der Insolvenz gelte “selbst dann, wenn für das Unternehmen an sich eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann und der Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnet”. Solche Unternehmen sollten künftig nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen.

Von der Neuregelung profitierten nicht nur Finanzmarktunternehmen, sondern auch alle übrigen Unternehmen, erklärte Zypries. Sie komme also auch insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen aus anderen Branchen zugute. “Damit helfen wir auch einem mittelständischen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH, der vielleicht im Moment formal überschuldet ist, aber den Zuschlag für einen Großauftrag bekommen hat.”

Die geplante Änderung nützt den Angaben zufolge etwa auch einem Unternehmen, das ein neues Produkt zur Marktreife entwickelt hat, und bei dem sich schon bei der ersten Präsentation eine lebhafte Nachfrage abzeichnet. Profitieren könne auch ein Exporteur, der bei der Erschließung eines völlig neuen Marktes erfolgreich gewesen ist.

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Grünes Licht für Mini-GmbH in Deutschland

Freitag, 10. Oktober 2008

Grünes Licht für Mini-GmbH in Deutschland

Im Rahmen seiner Sitzung vom 19.09.2008 hat der Deutsche Bundesrat mehreren Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestages zugestimmt. Hierbei ist insbesondere die Billigung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für Selbstständige und Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Der neuen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) steht dementsprechend nichts mehr im Wege.

Mit der Billigung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) steht Deutschland ganz kurz vor der größten GmbH-Reform seit Bestehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es sind lediglich noch kleine formelle Anforderungen (Unterschrift des Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt) zu erfüllen, bis sich beispielsweise Existenzgründer auch in Deutschland mit einem Stammkapital von nur einem Euro selbstständig machen können. Aus Expertenkreisen ist zu vernehmen, dass dieser bürokratische Teil umgehend erfolgen wird, sodass von einem Inkrafttreten bereits zum 01.11.2008 ausgegangen werden kann. Verschiedene Details demnächst veröffentlicht.


Neben der GmbH-Reform hat der Bundesrat aber auch noch andere, für Gründer und Unternehmer interessante Gesetzesänderungen beschlossen bzw. gebilligt: z. B. das neue Forderungssicherungsgesetz, das Gesetz zur Öffnung des Schornsteinfegerwesens oder auch das Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetz und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat in Stellungnahmen auch grundsätzlich positiv zum dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sowie zum Steuerbürokratieabbaugesetz geäußert.

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