EU-Kommission Mittelstandsdefinition
Sonntag, 07. September 2008Immer wieder gibt es Irritationen bezüglich der Fragestellungen:
- Was bedeutet KMU und welchen Definitionen gelten für die Größeneinteilung?
- bin ich noch berechtigt, Fördermittel für mein Unternehmen zu beantragen?
Um Ihnen eine Antwort auf diese oder ähnliche Fragen zu geben, finden Sie nachstehend die offizielle Mittelstandsdefinition der EU-Kommission.
Gemäß der Kommissions-Empfehlung vom 6. Mai 2003 (Empfehlung 2003/361/EG), die seit dem 1. Januar 2005 die bis dahin geltende Empfehlung (96/280/EG) ersetzt, wird ein Unternehmen als klein oder mittelgroß betrachtet, wenn es
- nicht mehr als 250 Beschäftigte und
- nicht mehr als 50 Millionen € Umsatz und/oder
- eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen €
hat. Darüber hinaus wird eine weitgehende Unabhängigkeit der Unternehmen verlangt: Unternehmen, die zu Unternehmensgruppen gehören, zählen nicht zu den KMU. Entsprechend der Kommissionsempfehlung bedeutet Unabhängigkeit, dass kein anderes Unternehmen einen Anteil von mehr als 25 % des betreffenden Unternehmens besitzen darf.
KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005
| Unternehmensgröße | Zahl Beschäftigten und | Umsatz €/Jahr oder | Bilanzsumme €/Jahr |
| kleinst | bis 9 | bis 2 Millionen | bis 2 Millionen |
| klein | bis 49 | bis 10 Millionen | bis 10 Millionen |
| mittel | bis 249 | bis 50 Millionen | bis 42 Millionen |
Weitere Informationen durch:
optimum-consulting.de e. K.
Dipl.-Betriebswirt Reinhard Rau